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Ratgeber · Kündigung

Handy-Abo kündigen: So gehst du richtig vor

Bei Handy-Abos in der Schweiz gilt meist eine Kündigungsfrist von 60 Tagen beziehungsweise zwei Monaten. Hier findest du die Fristen, eine Mustervorlage zum Kopieren und den wichtigsten Tipp überhaupt: Wenn du deine Nummer behalten willst, kündige nie selbst zuerst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kündigungsfrist: üblich sind 60 Tage oder 2 Monate – aufs Monatsende oder aufs Ende der Mindestlaufzeit, massgebend ist dein Vertrag.
  • Nummer behalten? Dann nicht selbst kündigen: Der neue Anbieter übernimmt Kündigung und Portierung für dich.
  • Form: Die Kündigung per Einschreiben ist beweissicher; viele Anbieter akzeptieren auch Online- oder Telefon-Kündigungen.
  • Sonderkündigungsrecht: Bei Preiserhöhungen oder Vertragsänderungen kommst du meist vorzeitig und kostenlos aus dem Vertrag.
  • Mustervorlage weiter unten im Artikel – zum Kopieren und Anpassen.

Kündigungsfrist beim Handy-Abo: Diese Regeln gelten in der Schweiz

Die meisten Handy-Abos in der Schweiz haben eine Kündigungsfrist von 60 Tagen oder zwei Monaten – je nach Anbieter aufs Monatsende oder aufs Ende der Mindestlaufzeit gerechnet. Verpasst du den Termin, verlängert sich der Vertrag in der Regel stillschweigend, und du hängst weitere Monate im alten Tarif fest.

Deine genaue Frist findest du im Vertrag, in den AGB oder im Online-Kundenkonto deines Anbieters. Dort steht auch, ob dein Abo noch eine Mindestlaufzeit hat. Notiere dir das frühestmögliche Kündigungsdatum und rechne die Frist zurück: Bei zwei Monaten Frist auf Ende Juni muss deine Kündigung spätestens Ende April beim Anbieter eintreffen – nicht abgeschickt, sondern eingetroffen sein.

Ein weiterer Punkt, der oft übersehen wird: Einige ältere Verträge verlängern sich nach der Mindestlaufzeit automatisch um eine weitere feste Periode, moderne Abos laufen danach meist einfach monatlich weiter. Auch das steht in den AGB – ein kurzer Blick lohnt sich, bevor du deinen Wechsel planst.

Mindestlaufzeit oder monatlich kündbar? So findest du es heraus

Bevor du kündigst, musst du wissen, welchen Vertragstyp du hast. Abos mit Mindestlaufzeit (typisch 12 oder 24 Monate) binden dich bis zum Laufzeitende – vor allem, wenn ein vergünstigtes Gerät dabei war. Monatlich kündbare Abos, wie sie viele Zweitmarken anbieten, lassen dich dagegen jederzeit mit kurzer Frist aussteigen.

Mindestlaufzeit vs. monatlich kündbar
KriteriumMit MindestlaufzeitMonatlich kündbar
Bindungmeist 12 oder 24 Monatekeine
Kündigungsfristoft 60 Tage / 2 Monate aufs Laufzeitendeoft 60 Tage / 2 Monate aufs Monatsende, teils kürzer
Vorzeitiger Ausstiegmeist nur gegen Gebühr oder Restzahlungjederzeit unter Einhaltung der Frist
Typisch fürBundles mit vergünstigtem HandySIM-only-Angebote und Zweitmarken

Tipp für den nächsten Vertrag: Ein monatlich kündbares SIM-only-Abo gibt dir maximale Flexibilität und ist meist auch günstiger – mehr dazu im Beitrag Handy-Abo-Kosten senken.

Nummer behalten? Dann kündige nicht selbst!

Der häufigste und teuerste Fehler beim Anbieterwechsel: zuerst selbst kündigen. Denn wenn dein Vertrag endet, bevor die Rufnummer portiert ist, kann deine Nummer verloren gehen. Die Reihenfolge ist entscheidend.

Richtig geht es so: Du schliesst zuerst das neue Abo ab und gibst dabei an, dass du deine bisherige Nummer mitnehmen willst. Der neue Anbieter kümmert sich dann um die Portierung und kündigt deinen alten Vertrag fristgerecht – du musst gar nichts weiter tun. Die Portierung selbst ist kostenlos. Wie der Ablauf im Detail funktioniert und welche Ängste unbegründet sind, liest du im Ratgeber Rufnummer mitnehmen: So funktioniert die Portierung.

Hast du noch eine Mindestlaufzeit? Auch das ist kein Problem: Beim Portierungsauftrag kannst du in der Regel wählen, ob die Nummer sofort oder erst auf das reguläre Vertragsende wechseln soll. So vermeidest du Gebühren für den vorzeitigen Ausstieg und verlierst trotzdem keinen Tag Erreichbarkeit.

Handy-Abo kündigen: Schritt für Schritt

Wenn du deine Nummer nicht behalten willst oder das Abo ersatzlos auflösen möchtest, kündigst du selbst. Der ganze Prozess dauert keine Viertelstunde, wenn du die Unterlagen beisammen hast. So gehst du vor:

  1. Vertrag prüfen: Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist im Kundenkonto oder in den AGB nachschauen.
  2. Kündigungstermin berechnen: Die Frist vom gewünschten Vertragsende zurückrechnen und ein paar Tage Reserve für den Postweg einplanen.
  3. Kündigung einreichen: Per Einschreiben bist du auf der sicheren Seite, weil du den Zugang belegen kannst. Viele Anbieter akzeptieren Kündigungen auch online, im Kundenkonto oder telefonisch.
  4. Bestätigung verlangen: Lass dir das genaue Vertragsende schriftlich bestätigen und bewahre die Bestätigung auf.
  5. Neues Abo rechtzeitig organisieren: Damit du nicht ohne Anschluss dastehst – vergleiche vorab in Ruhe im Handy-Abo-Vergleich.

Muster-Kündigungstext zum Kopieren

Diesen Text kannst du direkt kopieren und mit deinen Angaben ergänzen – er funktioniert per Brief genauso wie über das Kontaktformular deines Anbieters. Mehr braucht eine gültige Kündigung nicht, eine Begründung ist nie nötig:

Vorlage: Kündigung Handy-Abo

Betreff: Kündigung Handy-Abo – Kundennummer [Kundennummer]

Sehr geehrte Damen und Herren

Hiermit kündige ich mein Handy-Abo mit der Rufnummer [+41 7X XXX XX XX], Kundennummer [Kundennummer], fristgerecht auf den nächstmöglichen Termin. Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung sowie das genaue Vertragsende schriftlich per Post oder E-Mail.

Freundliche Grüsse

[Vorname Name] · [Strasse Nr.] · [PLZ Ort] · [Datum, Unterschrift]

Wichtig: Kündige «auf den nächstmöglichen Termin», falls du das exakte Laufzeitende nicht kennst. So bleibt die Kündigung auch dann gültig, wenn du dich beim Datum verrechnet hast – der Anbieter muss sie auf den korrekten Termin umsetzen.

Sonderkündigungsrecht: Bei Preiserhöhung vorzeitig raus

Erhöht dein Anbieter die Preise oder ändert er den Vertrag wesentlich zu deinen Ungunsten, hast du in der Regel ein Sonderkündigungsrecht: Du kannst das Abo auf den Zeitpunkt der Änderung hin kündigen – auch während der Mindestlaufzeit und ohne Gebühr.

Der Anbieter muss dich über solche Änderungen informieren, meist per Brief, E-Mail oder Rechnungsbeilage, und dabei auf das Kündigungsrecht hinweisen. Wichtig: Die Frist dafür ist oft kurz. Lies solche Mitteilungen also genau und reagiere schnell. Eine Preiserhöhung ist übrigens der perfekte Anlass, den Markt neu zu prüfen – im Direktvergleich siehst du auf einen Blick, welche Tarife zu deinem Profil passen.

Beziehe dich in der Kündigung ausdrücklich auf die angekündigte Änderung und das damit verbundene Kündigungsrecht. So ist klar, dass keine Gebühren für einen vorzeitigen Ausstieg anfallen dürfen, selbst wenn deine Mindestlaufzeit eigentlich noch läuft.

Nach der Kündigung: Das solltest du noch erledigen

Mit der Kündigung ist es noch nicht ganz getan. Damit der Abschluss sauber über die Bühne geht und keine bösen Überraschungen folgen, gehören diese Punkte auf deine Checkliste:

Unsicher, welcher Tarif nach der Kündigung der richtige ist? Über die kostenlose Beratung erhältst du eine unverbindliche, persönliche Empfehlung – abgestimmt auf deinen Verbrauch, dein Budget und die Netzabdeckung an deinem Wohnort.

Häufige Fragen

Üblich sind 60 Tage oder zwei Monate, je nach Anbieter aufs Monatsende oder aufs Ende der Mindestlaufzeit gerechnet. Massgebend ist immer dein Vertrag beziehungsweise die AGB deines Anbieters – dort steht die Frist schwarz auf weiss.
Während der Mindestlaufzeit ist eine vorzeitige Kündigung meist nur gegen eine Gebühr oder die Zahlung der restlichen Grundgebühren möglich. Eine wichtige Ausnahme ist das Sonderkündigungsrecht, etwa wenn der Anbieter die Preise erhöht.
Wenn du selbst kündigst und die Nummer nicht rechtzeitig portierst, kann sie verfallen. Sicherer ist der umgekehrte Weg: Beim neuen Anbieter die Portierung beantragen – er übernimmt dann die Kündigung, und die Nummer wandert automatisch mit.
Nicht zwingend – viele Anbieter akzeptieren Kündigungen online, per Telefon oder im Kundenkonto. Das Einschreiben hat aber einen Vorteil: Du kannst den Zugang der Kündigung beweisen. Verlange in jedem Fall eine schriftliche Kündigungsbestätigung.
Du zahlst die Grundgebühr anteilig bis zum Vertragsende, danach folgt eine Schlussrechnung. Prüfe sie auf abgelaufene Rabatte, Restbeträge für Geräte und allfällige Gebühren – und behalte die Kündigungsbestätigung, bis alles abgeschlossen ist.

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